Am Ende des 10. Schuljahrgangs können an der Oberschule die folgenden Abschlüsse erworben werden:
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Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
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Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
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Abschluss der Förderschule Lernen.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.